1913 L
Gesetzsammlung
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
15. Stück vom Jahre 1913.
Inhal#: Ministral. Belannimachuug. betressend den Staalsverlrag zwischen dem Königreiche
und dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweiliger Rege-
un ar Übertragung von Auseinandersetzungsgeschäften auf die Königlich Preußischen
Auseinanderseungsbehörden. S. 191. — Ministerial- Bekanntmachung über die Ab-
4d der Bundesrats-Verordnung wegen der Einrichtung von Strafregislern.
S. 197. — Ministerial-Verordnung zur weiteren Ausführung des Versicherungs-
Sicge für Angesiellte. S. 199.
LAXXVIII. Ministerial- Veranntmachung.
vom 30. April 1913,
betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen und
dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung
der Ubertragung von Auseinandersetzungsgeschäften auf die Königlich
Preußischen Auseinandersetzungsbehörden.
Im Nachstehenden wird der Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Preußen
und dem Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt wegen anderweitiger Regelung der
Übertragung von Auseinandersetungsgeschäften auf die Königlich Preußischen Ans-
einandersetzungsbehörden vom 2 April 1912 nach erfolgler Natisikation zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht.
Rudolstadt, den 30. April 1913.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
Frhr. v. d. Recke.
Ausgegeben in Nudolftadt am 28. Moi 1913.
Fürsl. Schwarzb.-Rudolst. Gesesammlung I.XXIV. 20