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II. Die Umwehrungen müssen dauerhaft hergestellt, mindestens 1,8 m hoch
sein und aus einem nicht breunbaren Material hergestellt werden; von der Er-
füllung leterer Vorschrift kann abgesehen werden, bei nicht betretbaren kleinen Auf-
zügen (§ 4 III), sofern sie Speiseaufzüge sind und in Gebäuden, deren Zwischen-
decken an und für sich der Übertragung eines Feuers keinen Widerstand leisten
(§ 4 II Nr. 5). Die Umwehrungen müssen so beschaffen sein, daß ein Hindurch=
greifen in den vom Fahrkorbe bestrichenen Raum verhindert wird. Bestehen sie
aus Drahtgeflecht, so darf die Maschenweite höchstens 2 cm betragen.
III. Fahrschächte mit Deckel= oder Klappenverschlüssen an ihrer oberen Mün-
dung (§ 5 III) sind unfallsicher zu umwehren, so daß die Abdeckung nicht betreten
werden kann.
87.
Fahrschachttüren.
I. Zugangstüren (Fahrschachttüren) zu Fahrschächten mit feuerfesten oder feuer-
sicheren Wänden müssen feuersicher sein. Fahrschachttren und Hubgitter, die zu
Fahrschächten führen, die nicht mit feuerfesten oder dichten feuersicheren Wänden zu
umgeben sind, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die an die Um-
wehrung zu stellen sind G 6 1.
II. Fahrschachttüren oder -Schranken dürfen nicht in die Fahrbahn hinein-
schlagen. Türen in Fahrkörben dürfen nicht aus der Fahrbahn herausschlagen.
8 8.
Lichtöffnungen in Fahrschächten.
I. Lichtöffnungen sind, soweit nicht Brandmauern in Frage kommen, in den
Wandungen auch solcher Fahrschächte zulässig, welche feuerfest oder feuersicher um-
schlossen sein müssen.
II. Lichtöffnungen in Außenmanern müssen durch Feuster verschlossen werden.
Sind letztere zum Offnen eingerichtet, so dürfen sie nicht nach innen schlagen und
von Unbefugten nicht geöffnet werden können. Lichtöffnungen in Wänden oder
Zugangstüren, die den Fahrschacht gegen Innenräume begrenzen, müssen durch
Drahtglas von mindestens 10 mm Stärke oder ein gleich widerstandsfähiges Glas
dicht abgeschlossen werden; sie dürfen die Gesamtgröße von ½° der Wandfläche der
Zugangsseite zum Fahrschacht in keinem Geschoß übersteigen.