1914 205
6.
Die Azetylenapparate müssen in allen Teilen so hergestellt werden, daß sie
hiureichend gegen Formveräuderung und gegen Rosten geschützt sowie gasdicht sind.
An den Apparaten dürfen keine aus Kupfer bestehenden Teile angebracht sein.
Die Verwendung von Kupferlegierungen ist zulässig.
86.
Feststehende Azetylenapparate, d. h. solche, welche mit einer festverlegten Leitung
verbunden sind oder bei beweglicher Leitung den Ausstellungsraum nicht wechseln,
müssen in besonderen, ausschließlich den Zwecken des Betriebs der Apparate
dienenden Näumen mit dichten Wänden und leichter Bedachung ausgestellt werden
(vgl. jedoch §§ 11 und 12). Die Verschalung der Dachflächen oder die lose Auf-
legung einer leichten, mit schlechten Wärmeleitern bedeckten Zwischendecke ist ge-
stattet. Gasbehälter dürfen im Freien ausgestellt werden, wenn ihre Wasser-
abschlüsse gegen Einfrieren geschützt sind.
Die Apparatenränme müssen derart geräumig sein, daß die Apparate zu-
gänglich sind.
87.
Die Apparatenräume müssen genügendes Tageslicht haben, um in ihnen alle
erforderlichen Arbeiten bei Tage, ohne künstliche Beleuchtung vornehmen zu können.
Apparatenräume, bei denen es nach ihrer Zweckbestimmung von vornherein zu
erwarten ist, daß eine Bedienung der Apparate, wenn auch uur gelegentlich, in der
Dunkelheit erforderlich wird (z. B. in Gastwirtschaften oder bei Anlagen für eine
Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas), müssen Einrichtungen zur künst-
lichen Beleuchtung erhalten. Diese darf nur von außen vor gasdichten, nicht zu
öffnenden Feustern aus starkem Glase durch geschlossene, haltbare Laternen erfolgen.
Wird in diesen Azetylen benutzt, so muß daueben eine andere Beleuchtungsart für
die Laternen betriebsbereit vorhanden sein.
In der zur künstlichen Beleuchtung des Apparatenraums benutten Um-
fassungsfläche sollen, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, Türen nicht vorhanden
sein. Feuster in dieser Fläche müssen aus starkem Glase bestehen, gasdicht und
nicht öffenbar sein.
Motoren sowie Sicherungen und Kontaktvorrichtungen elektrischer Einrichtungen
müssen außerhalb des Apparatenraums liegen oder funkensicher sein.
Ausstellung
lenstehender
elylen-
apparatc.