Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Dreißigster Band. 1916-1919. (30)

82 
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkllndung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidrilckung 
Unseres Fürstlichen Insiegels. 
Schloß ÖOsterstein, den 8. April 1916. 
Im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten: 
—1i1 Elise. 
v. Hinüber. K. Graesel. Ruckdeschel.