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Anlage C (Zzu 88 6 u. 18).
Gesichtspunkte
für
Auswahl der Mobilmachungspferde.
1. Eintheilung in Klassen.
a. Reitpferde 1: Frische, gute Gänge, möglichst bereits geritten; bestimmt für Offiziere,
sowie für Kavallerie und Feldartillerie.
Reitpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde des Reitschlages; bestimmt für die übrigen
Waffen und Formationen, für Sanitätsoffiziere und Beamte.
Zugpferde 1: Neben starkem, tiefem Gebäude, frische und geränmige Gänge, betinnt
für die Feldartillerie, die Jnfanterie-Munitionskolonnen, die Infanterie-Patr
die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Abtheilungen und die Krankenwagen
der Sanitäts-Kompagnien.
Zugpferde II: Sämmtliche übrigen Pferde, welche an Arbeit gewöhnt sind und nicht
derartige Fehler (Ziffer 4) zeigen, welche die Gebrauchsfähigkeit in kurzer Zeit in
Frage stellen; bestimmt für die übrigen Truppenfahrzeuge und Trains.
Besonders schwere Zugpferde: Sämmtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungs-
produkte, die den Charakter des Kaltbluts zeigen und solche, zum gleichmäßigen Ziehen
großer Lasten im Schritt geeigneten Warmblüter, die in Folge ihrer Masse mit der
Kriegsration voraussichtlich nicht zu ernähren sind; bestimmt für Fußartillerie= und
Pionier-Belagerungsformationen, sowie besonders festgesetzte Fuhrparkkolonnen.
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2. Maße.
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen.
Mindestmaß für Kürassierpferde. 162 m,
» »dieübrigenReitpferdel..1,57m,
» »»Reitpferdell..·.l-·)5m
»»Zugpferde1undll..107m
Pferde von geringerer Größe dürfen nöthigen Falls eingestellt werden, wenn sie sonst
den Anforderungen entsprechen; bei Offizierspferden für Fußtruppen und Reitpferden II kann
dann bis 1,53 m, bei Zugpferden II bis 1,55 m heruntergegangen werden.
Für besonders schwere Pferde ist kein Mindestmaß vorgeschrieben.