Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

296 XXVIII. 
Anlage )] Gu § 26). 
  
Nr. 
des Pferde-Aushebungs-Nationals 
oder 
des Fahrzeug-Verzeichnisses. 
Auerkenntniß. 
Daß der 
zur Armee-Mobilmachung..... . 
von Geschlecht. 
„ Größe Centimeter 
„ Alter Jahren 
..... Fahrzeuge 
..... Geschirre nebst Zubehör 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Taxwerth von . . . . A geschrieben 
Mark, gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf nachstehende 
Quittung zu zahlen ist, bescheinigt. 
........ den ten 19 
Der Civil-Aushebungs-Kommissar. 
(Stempel des Vezirksamts) 
Onittung. 
Vorstehende P6/, geschrieben Mark, habe ich aus 
dernr nKäaassee . baar und richtig 
erhalten und auittire hiermit. 
.......... den.·tc»11... 19 
(Unterschrift des Empfängers). 
Anmerkung. Nicht Gültiges ist zu durchstreichen.
	        
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