Full text : Geschichte der Hohenzollern.

—  18389  —

entfernte,  eine  Zumuthung,  in  welche  Johann  Sigismund,  ohne  seine  religiöse
Gesinnung  so  wie  seine  fürstliche  Ehre  mit  Füßen  zu  treten,  niemals  willigen
konnte.  Daß  aber  das  Ansehen  der  Regierung  hierdurch  in  den  Augen  der
auswärtigen  Mächte  keinesweges  stieg,  läßt  sich  leicht  begreifen.

Es  entsprang  auch  noch  ein  anderes  Uebel  aus  der  Verweigerung  der
nöthigen  Kriegsmittel  von  Seiten  der  Stände,  nämlich  die  sogenannten  gardenden
  Knechfe  oder  Söldner,  welche  der  Fürst  aus  Mangel  an  Sold  aus
seinem  Dienste  entlassen  hatte,  und  welche  nun  in  Gemeinschaft  mit  anderem
schlechten  Gesindel  im  Lande  umherzogen,  und  nicht  nur  das  Land  mit  Beteelei
belästigten,  sondern  wohl  auch  durch  Straßenraub  und  Mord  unsicher  machten.
Diese  Plage  des  Mittelalters  hatte  sich  an  einzelnen  Orten  bis  auf  jene  Zeit
erhalten;  besonders  litt  damals  die  Mark  Brandenburg  schwer  daran,  wie  die
Erlasse  des  Kurfürsten,  welcher  ihren  Ausschweifungen  zu  steuern  suchte,  hinlänglich
  bezeugen.

Während  der  Zeit,  wo  die  böhmischen  Unruhen  begannen,  trat  endlich
der  lang  ersehnte  Anfall  des  Herzogthums  Preußen  an  das  Kurhaus  ein.  Der
blödfinnige  Herzog  Albrecht  Friedrich  starb  am  28.  August  1618.  Da  man
sich  auf  diesen  Fall  schon  lange  vorbereitet  hatte,  so  waren  alle  Verhältnisse
der  Erbfolge  geregelt;  die  Regierung  ging  ohne  Schwierigkeit  an  Johann  Sigismund
  über.

Dies  war  der  letzte  selbstständige  Akt  seiner  Regierung,  denn  schon  gegen
das  Ende  dieses  Jahres  traf  ihn  ein  Schlaganfall  und  lähmte  ihn  dergestalt,
daß  er  kaum  noch  seinen  Namen  unterzeichnen  konnte.  Gewöhnt,  nach  allen
Seiten  hin  seine  Thätigkeit  zu  bekunden,  hielt  er  es  nicht  für  möglich,  noch  ferner,
seinen  Ansichten  von  Regentenpflicht  gemäß,  die  Regierung  des  Landes  zu  führen.
Er  beschloß  daher,  dieselbe  seinem  Sohne  zu  übergeben.  Am  22.  November
des  Jahres  1619  ist  die  Urkunde  darüber  ausgestellt,  etwas  über  vier  Wochen
später,  noch  in  demselben  Jahre,  führte  ein  zweiter  heftiger  Schlaganfall  in
dem  47.  Jahre  seines  Lebensalters  den  Tod  herbei.

Einige  Geschichtsschreiber  wollen  Johann  Sigismund  nicht  als  ein  würdiges
Glied  in  der  ruhmreichen  Familie  der  Hohenzollern  anerkennen,  weil  es  ihm
weder  gelungen  sei,  die  Ansprüche  seines  Hauses  siegreich  durchzufechten,  noch
die  kirchliche  Zwietracht  in  seinen  Landen  vollständig  zu  beseitigen.  Allein  dieses
Urtheil  ist  ungerecht,  wenn  man  erwägt,  wie  geringe  Mittel  zu  der  Erfüllung
einer  solchen  Aufgabe  ihm  zu  Gebote  standen.  Man  bedenke,  wie  viel  sich  selbst
der  große  Kurfürst  von  seinen  Rechten  abdringen  lassen  mußte,  obgleich  für  ihn
der  Besitz  von  Preußen  so  wie  der  klevischen  Länder  durch  den  Erbbesitz  von
fast  zwei  Menschenaltern  feststand,  während  Sigismund  in  einer  sehr  bedenklichen
  Zeit,  wo  er  von  dem  übermächtigen  Hause  Habsburg  nebst  der  katholischen
  Partei,  welche  noch  kein  hinlängliches  politisches  Gegengewicht  in  Europa
gefunden  hatte,  bedroht,  nicht  einmal  auf  den  uneigennützigen  Beistand  seiner

politischemn  religiösen  Freunde  rechnen  durfte.  Dankenswerth  schon  war  es,  wenn