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entfernte, eine Zumuthung, in welche Johann Sigismund, ohne seine religiöse
Gesinnung so wie seine fürstliche Ehre mit Füßen zu treten, niemals willigen
konnte. Daß aber das Ansehen der Regierung hierdurch in den Augen der
auswärtigen Mächte keinesweges stieg, läßt sich leicht begreifen.
Es entsprang auch noch ein anderes Uebel aus der Verweigerung der
nöthigen Kriegsmittel von Seiten der Stände, nämlich die sogenannten gardenden
Knechfe oder Söldner, welche der Fürst aus Mangel an Sold aus
seinem Dienste entlassen hatte, und welche nun in Gemeinschaft mit anderem
schlechten Gesindel im Lande umherzogen, und nicht nur das Land mit Beteelei
belästigten, sondern wohl auch durch Straßenraub und Mord unsicher machten.
Diese Plage des Mittelalters hatte sich an einzelnen Orten bis auf jene Zeit
erhalten; besonders litt damals die Mark Brandenburg schwer daran, wie die
Erlasse des Kurfürsten, welcher ihren Ausschweifungen zu steuern suchte, hinlänglich
bezeugen.
Während der Zeit, wo die böhmischen Unruhen begannen, trat endlich
der lang ersehnte Anfall des Herzogthums Preußen an das Kurhaus ein. Der
blödfinnige Herzog Albrecht Friedrich starb am 28. August 1618. Da man
sich auf diesen Fall schon lange vorbereitet hatte, so waren alle Verhältnisse
der Erbfolge geregelt; die Regierung ging ohne Schwierigkeit an Johann Sigismund
über.
Dies war der letzte selbstständige Akt seiner Regierung, denn schon gegen
das Ende dieses Jahres traf ihn ein Schlaganfall und lähmte ihn dergestalt,
daß er kaum noch seinen Namen unterzeichnen konnte. Gewöhnt, nach allen
Seiten hin seine Thätigkeit zu bekunden, hielt er es nicht für möglich, noch ferner,
seinen Ansichten von Regentenpflicht gemäß, die Regierung des Landes zu führen.
Er beschloß daher, dieselbe seinem Sohne zu übergeben. Am 22. November
des Jahres 1619 ist die Urkunde darüber ausgestellt, etwas über vier Wochen
später, noch in demselben Jahre, führte ein zweiter heftiger Schlaganfall in
dem 47. Jahre seines Lebensalters den Tod herbei.
Einige Geschichtsschreiber wollen Johann Sigismund nicht als ein würdiges
Glied in der ruhmreichen Familie der Hohenzollern anerkennen, weil es ihm
weder gelungen sei, die Ansprüche seines Hauses siegreich durchzufechten, noch
die kirchliche Zwietracht in seinen Landen vollständig zu beseitigen. Allein dieses
Urtheil ist ungerecht, wenn man erwägt, wie geringe Mittel zu der Erfüllung
einer solchen Aufgabe ihm zu Gebote standen. Man bedenke, wie viel sich selbst
der große Kurfürst von seinen Rechten abdringen lassen mußte, obgleich für ihn
der Besitz von Preußen so wie der klevischen Länder durch den Erbbesitz von
fast zwei Menschenaltern feststand, während Sigismund in einer sehr bedenklichen
Zeit, wo er von dem übermächtigen Hause Habsburg nebst der katholischen
Partei, welche noch kein hinlängliches politisches Gegengewicht in Europa
gefunden hatte, bedroht, nicht einmal auf den uneigennützigen Beistand seiner
politischemn religiösen Freunde rechnen durfte. Dankenswerth schon war es, wenn