Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

  
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Anlage VIIIa 
(zu § 60). 
Hilfstabelle A 
zur Beitragstabelle über die im Jahre 1904 für das Jahr 1903 zu erhebenden Beiträge 
zur Gebändeversicherungsan 
enthaltend 
stalt, 
diejsenigen im Jahre 1903 neu hinzugekommenen Gebäude, deren Anmeldung zur 
Einschätzung mit augenblicklicher Wirkung erst nach dem 30. Juni erfolgt ist. 
  
1. 2. 3. 4. 5. 
Ver- Gemäß § 23 Absatz 3 des 
Tag der Anmeldung sicheungs-.-V.-G. kommt dem- 
Seite des Namen der zur Einschätzung mit schlag nach nach der Versicherungs- 
.. anschla . 9 
F.-V.-B. Gebäudeeigenthümer. augenblicklicher " n anschlag nur zur Hälfte 
Wirkung. palte in Anrechnung. 
des F.-V.-B. also mit 
6 
1. 1 
28 Karl Fink 8. Juli 1903 23000 11500 
120 Eugen Bär 11. Oktober 1903 116500 58250 
  
  
  
  
 
	        
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