Full text : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

    Die  Note  Österreich=Ungarns  an  Serbien  vom  23.  Juli  1014.  5

der  k.  und  k.  Regierung  vielmehr  die  Pflicht  auf,  Umtrieben
ein  Ende  zu  bereiten,  die  eine  beständige  Bedrohung  für
die  Ruhe  der  Monarchie  bilden.

    Um  diesen  Zweck  zu  erreichen,  sieht  sich  die  k.  und  k.  Regierung
  gezwungen,  von  der  serbischen  Regierung.  eine
offizielle  Versicherung  zu  verlangen,  daß  sie  die  gegen  Österreich=Ungarn
  gerichtete  Propaganda  verurteilt,  das  heißt
die  Gesamtheit  der  Bestrebungen,  deren  Endziel  es  ist,  von
der  Monarchie  Gebiete  loszulösen,  die  ihr  angehören,  und
daß  sie  sich  verpflichtet,  diese  verbrecherische  und  terroristische
Propaganda  mit  allen  Mitteln  zu  unterdrücken.

     Um  diesen  Verpflichtungen  einen  feierlichen  Charakter
zu  geben,  wird  die  Königlich  Serbische  Regierung  auf  der
ersten  Seite  ihres  offiziellen  Organs  vom  26./13.  Juli
nachfolgende  Erklärung  veröffentlichen:

       „Die  Königlich  Serbische  Regierung  verurteilt  die
    gegen  Österreich  =  Ungarn  gerichtete  Propaganda,  das
    heißt  die  Gesamtheit  jener  Bestrebungen,  deren  Ziel  es
   ist,  von  der  Österreichisch=Ungarischen  Monarchie  Gebiete
   los zutrennen,  die  ihr  angehören,  und  sie  bedauert  auf-   richtigst
  die  grauenhaften  Folgen  dieser  verbrecherischen
  Handlungen.

    „Die  Königlich  Serbische  Regierung  bedauert,  daß  ser-   bische
  Offiziere  und  Beamte  an  der  vorgenannten  Pro-   paganda
  teilgenommen  und  damit  die  freundnachbar-   lichen
  Beziehungen  gefährdet  haben,  die  zu  pflegen  sich
   die  Königliche  Regierung  durch  ihre  Erklärung  vom
   31.  März  1909  feierlichst  verpflichtet  hatte.

      „Die  Königliche  Regierung,  die  jeden  Gedanken  oder
  jeden  Versuch  einer  Einmischung  in  die  Geschicke  der  Be-   wohner
  was  immer  eines  Teiles  Osterreich=Ungarns
   mißbilligt  und  zurückweist,  erachtet  es  für  ihre  Pflicht,
   die  Offiziere  und  Beamten  und  die  gesamte  Bevölke-   rung
  des  Königreichs  ganz  ausdrücklich  aufmerksam  zu
   machen,  daß  sie  künftig hin  mit  äußerster  Strenge  gegen