Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

92 XIII. 
Muster 2 (zu § 14) 
Zeugnis 
über 
die pharmazeutische Vorprüfung. 
Dem (Vor= und Zuname) ...., 
geborenam...!cj!................in.............·... 
wird hiermit bescheinigt, daß er vor der unterzeichneten Prüfungskommission die pharmazeutische 
Vorprüfung mit der Zensrr ... bestanden hat. 
, den ten. 19 
Prüfungskommission für die pharmazeutische Vorprüfung. 
(Siegel der Prüsungskommission und Unterschrift der Milglieder.)