108 XIV.
Fragebogen I.
a. Für Taubstumme,
betreffend das taubstumme Kind
Vor= und Zuname
geborenden
in
Bezirkant
Staatsangehörigkeit
Geschlecht
Religionsbekenntnis
Wohnort
Name und Stand oder Beschäftigung der Eltern
(des Vatess
der Muter . ... )
1. Sind die Eltern oder Fürsorger bereit, das Kind
einer staatlichen Anstalt zur Erziehung und
Unterrichtung zu übergeben, oder wollen sie das-
selbe in einer Privatanstalt unterbringen oder
privatim unterrichten lassen?
Anmerkung. Der Kopf dieses Fragebogens und die Frage 1 ist von der Ortsschulbehörde
auszufüllen, die Fragen la bis einschließlich 12 sind von dem untersuchenden Arzt (dem Großherzog=
lichen Bezirksarzt) zu beantworten; dem letzteren wird empfohlen, sich hierbei außer mit den Angehörigen
des untersuchten Kindes auch mit dem betreffenden Lehrer, Geistlichen und behandelnden Arzte in Ver-
bindung zu setzen. Die Fragen 13 bis 20 sind in der Taubstummenanstalt zu beantworten und zwar
die Fragen 13 bis 16 von einem fachmännisch gebildeten Arzte (Anstaltsarzt), die Fragen 17 bis 19
von einem Taubstummenlehrer, die Frage 20 von einem fachmännisch gebildeten Arzte (Anstaltsarzt)
unter Beihilfe eines Taubstummenlehrers. Bei Kindern, welche in eine Taubstummenanstalt nicht auf-
genommen werden, bleiben die Fragen 13 bis 20 unbeantwortet.