Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

— 
* 
. D#“ 
□E 
– 
□# 
XIV. 
a. Ist die der Taubstummheit zugrunde liegende 
Taubheit nach Angabe der Angehörigen 
angeboren? 
erworben? 
oder können die Angehörigen hierüber keine be- 
stimmten Angaben machen? 
In welchem Lebensalter ist die Taubheit zur 
Wahrnehmung der Umgebung gekommen? 
. Ist das Kind ehelich oder unehelich geboren? 
Wieviel Kinder hat die Mutter geboren? 
Wieviel Kinder hat die Mutter vor dem unter- 
suchten geboren? 
Sind Totgeburten oder Fehlgeburten voraus- 
gegangen? 
Wie viele? 
Wie alt war die Mutter bei der Geburt des 
Kindes? 
Wie alt waren die Eltern (Vater, Mutter) 
bei der Eheschließung? 
Sind die Eltern blutsverwandt? 
(Genaue Angabe des verwandtschaftlichen Ver- 
hältnisses.) 
Sind die Großeltern (väterlicher-, mütterlicher- 
seits) blutsverwandt? 
(Genaue Angabe des verwandtschaftlichen Ver- 
hältnisses.) 
Leiden oder litten die Eltern (Vater, Mutter) 
an Taubstummheit? 
angeborener? 
erworbener? 
an Taubheit? 
doppelseitiger? 
einseitiger? 
109
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.