160 XVI.
Bekanntmachung.
(Vom 25. Juni 1901.)
Den Erlaß einer neuen Telegraphenordnung für das Deutsche Reich betreffend.
Infolge der seit Erlaß der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1897
im Laufe der Zeit eingetretenen Anderungen, sowie wegen der im Hinblick auf die Beschlüsse
der vorjährigen Londoner internationalen Telegraphenkonferenz auch im inneren deutschen
Telegraphenverkehr einzuführenden abändernden Bestimmungen ist eine neue Ausgabe der
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich für erforderlich erachtet und unterm 16. Juni d. J.
die nachstehend abgedruckte neue Telegraphenordnung erlassen worden, welche am 1 Juli d. J.
in Kraft tritt.
Karlsruhe, den 25. Juni 1904.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
von Brauer. Hardeck.
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich
vom 16. Juni 1904.
Inhaltsverzeichnis.
Nr. des .
Para- Inhalt. Seite
graphen.
I. Benutzung des Telegrahben 161
2. Einteilung der Telegrame .. . . 161
3. Allgemeine Erfordernisse der Telegramme 10653
4. Aufgabe von Telegrammmien 166
5. Dienststunden der Telegraphenanstalten 167
6. Wortzählllg 167
7. Gebühren für gewöhnliche Telegramnme 1059
8. Dringende Telegreimen 140
9. Bezahlte Antvbortt 170
10. Telegramme mit Vergleichung 171
II. Empfangsanzeigen ... 171
12. Telegraphische Phsianweisuugen ... .. . .. . 172
13. Nachsendung von Telegrammen .· ....« I753
14. Vervielfältigung von Telegrammen.. 171
15. Seetelegrimeen I 74
. Weiterbeförderung... . . ... ........ 175
17. Erhebung der Gebüren 172
18. Jurüchsiehung von Telegrammen auf Verlangen des Absenders 14179
19. Zustellung der Telegramme am Bestimmungsort 179
20. Ünbestellbare Telegramme... . . .. ... 181
21. Erstattung und Nachzahlung von Gebühren 122
22. Berichtigungstelegrammemen 183
23. Telegrammabschrifen 184
24. Geltungsbereich.. .... .. ilsö
25. Zeitpunkt der Einführng 185