Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

160 XVI. 
Bekanntmachung. 
(Vom 25. Juni 1901.) 
Den Erlaß einer neuen Telegraphenordnung für das Deutsche Reich betreffend. 
Infolge der seit Erlaß der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 9. Juni 1897 
im Laufe der Zeit eingetretenen Anderungen, sowie wegen der im Hinblick auf die Beschlüsse 
der vorjährigen Londoner internationalen Telegraphenkonferenz auch im inneren deutschen 
Telegraphenverkehr einzuführenden abändernden Bestimmungen ist eine neue Ausgabe der 
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich für erforderlich erachtet und unterm 16. Juni d. J. 
die nachstehend abgedruckte neue Telegraphenordnung erlassen worden, welche am 1 Juli d. J. 
in Kraft tritt. 
Karlsruhe, den 25. Juni 1904. 
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Brauer. Hardeck. 
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich 
vom 16. Juni 1904. 
Inhaltsverzeichnis. 
  
  
  
Nr. des . 
Para- Inhalt. Seite 
graphen. 
I. Benutzung des Telegrahben 161 
2. Einteilung der Telegrame .. . . 161 
3. Allgemeine Erfordernisse der Telegramme 10653 
4. Aufgabe von Telegrammmien 166 
5. Dienststunden der Telegraphenanstalten 167 
6. Wortzählllg 167 
7. Gebühren für gewöhnliche Telegramnme 1059 
8. Dringende Telegreimen 140 
9. Bezahlte Antvbortt 170 
10. Telegramme mit Vergleichung 171 
II. Empfangsanzeigen ... 171 
12. Telegraphische Phsianweisuugen ... .. . .. . 172 
13. Nachsendung von Telegrammen .· ....« I753 
14. Vervielfältigung von Telegrammen.. 171 
15. Seetelegrimeen I 74 
. Weiterbeförderung... . . ... ........ 175 
17. Erhebung der Gebüren 172 
18. Jurüchsiehung von Telegrammen auf Verlangen des Absenders 14179 
19. Zustellung der Telegramme am Bestimmungsort 179 
20. Ünbestellbare Telegramme... . . .. ... 181 
21. Erstattung und Nachzahlung von Gebühren 122 
22. Berichtigungstelegrammemen 183 
23. Telegrammabschrifen 184 
24. Geltungsbereich.. .... .. ilsö 
25. Zeitpunkt der Einführng 185
	        
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