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254 XIX.
4. In 8 16 Absatz 1 sind in der dritten Zeile die Worte: „Bezirksbeamten oder dessen
Stellvertreter“ zu streichen und ist dafür zu setzen:
Civilkommissar (siehe § 15 Absatz 3).
5. In § 18 lit c ist in der ersten Zeile hinter „Zugang“ das Zeichen ) und am
Schlusse des Paragraphen folgende Note nachzutragen:
*) Als Zugang sind auch zu betrachten: die gemäß § 4 c, d und e nicht vor-
geführten Stuten, insofern die ihre damalige Befreiung bedingenden Verhältnisse
nicht mehr vorliegen, sowie die inzwischen 4 Jahre alt gewordenen Pferde.
6. In § 31 lit. a ist hinter „Verteilungsplänen für die Bürgermeister“ statt „(§8 14)“
zu setzen:
(5 13)
Hinter lit. „4“ ist nachzutragen:
di Verzeichnis der seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde
(Anlage A mit entsprechender Titeländerung)
und hinter lit. k hinzuzufügen:
Liquidationsformulare über abgenommene Pferde und Fahrzeuge.
In der vorletzten Zeile ist für „Koppelzeug“ zu setzen:
Reserve an Koppelzeug.
7. Die Titelseite der Anlage A ist durch das in der Anlage abgedruckte Muster zu ersetzen.
Dem Formular sind folgende neue Spalten nachzutragen:
6. 9.
Bestimmung derletzten
Vormusterung (durch Laufende Nummer.
den Bürgermeister vor
der Musterung aus-
zufüllen).
Die Spalten „6“ und „7“ erhalten die Nummern 7 und 8.
In der Schlußbescheinigung ist anstatt „Spalte 4 und 5“ zu setzen:
Spalte 4, 5 und 7.
Im Kopf der Spalte 3 der Anlage D) ist statt „4 Jahre alten Pferde)“ zu setzen:
der unter 4
Jahre alten
Pferde)
Als neue Anlage F. I ist das anliegende Muster einzufügen.
Karlsruhe, den 11. Juli 1904.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Schenkel. Dr. Brombacher.