Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

256 XIX. 
Anlage F. (Zu § 15). 
Eidesformular 
für 
den Civilkommissar (beziehungsweise Stellvertreter) einer im 
Mobilmachungsfalle zu bildenden Pferdeaushebungskommission. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, 
nachdem ich zum Civilkommissar einer im Mobilmachungsfalle im Amtsbezirk. 
aufzustellenden Pferdeaushebungskommission ernannt bin, ich bei diesem Geschäft meine Ob- 
liegenheiten gewissenhaft und unter geuauer Beachtung der bezüglichen Vorschriften erfüllen 
werde. 
So wahr mir Gott helfe!
	        
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