Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

16. 
20. 21. 
22. 238. 
24. 25. 
26. 27. 
  
Einnahmen 
Restlicher durch 
Summe der nach 
  
der Amt s- 
lasse n 
der Ortsanstalten (Gemeindekassen) 
Summe 
  
für den 
Verband 
Erlös aus Tieren und 
geltend 9%4 An- 
soruchs. 
  
fürdier- 
anstealten 
  
Mehrerlöse, welche 
gemäß Art. 441V den 
Ortsanstalten zum 
vollen Betrage gut- 
zuschreiben sind. 
Sonstige 
Ein- 
nahmen 
für die 
Orts- 
anstalten 
für die 
Orts- 
anstalten 
für den 
Ver- 
bands- 
umlage 
Orts- 
umlage 
dem Umlageregister 
zur Erhebung 
gelangenden 
Umlagebetreffnisse 
Das Rechnungs- 
ergebnis 
der einzelnen 
Ortsanstalten 
beträgt 
Nach Spalte 24 
verglichen mit 
Spalte 25 haben 
die einzelnen 
Ortsanstalten 
  
  
Verband 
  
Sp. 14, 
16 u. 17 
zu deckender 
Aufwand 
für den 
  
Spalte 12 
Mlnus 
Spalte 10. 
Spalte 11 
Minus 
Spalte 13. 
Verband. 
  
  
anstalten 
9 und 10. 
in 
Einnahme 
Spalte 14, 
15, 16 und 
17 
in 
Ausgabe 
Spalte 8, 
von der 
Amtkasse 
an die 
Amtskasse 
zu 
zu 
ersetzen,empfangen 
  
  
  
  
4. 
  
46. 
  
  
  
  
Ab. 
  
  
H 
Ab- 
  
  
H 
  
  
M. A. 
  
  
  
  
  
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