Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

  
XXI. 329 
1. Zahl der 5chlachttiere, an denen die Weschau vorgenommen wurde: 
Ino- Käller 
Bullen nder bis Schweisl- - 
Ochsen. (Forcey) Kühe über nh Schafe. Ziegen. Hunde 
3 Monate alt. 
1 4 955 67. . 9.9 
  
Ordnungsmäßige Schlachtungen 
Schlachtungen, bei denen eine Be- 
schau der Tiere im lebenden Zu- 
stande nicht stattgefunden hat 
(Spalte 11 des Tagebuchs) 
Zusammen 
  
  
  
  
  
  
  
Außerdem sind weger sachlicher Un- 
zuständigkeit des Beschauers (§811 
und 30 der Ausführungsbestimm- 
ungen A) nebenbezeichnete Tiere 
dem zuständigen tierärztlichen 
Beschauer überwiesen. 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.