Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

XXI. 
Anlage E 
  
Vorderseite. 
  
Dostkarte 
An 
Großherzoglich Statistisches Landesamt 
337 
zu § 20 à Absatz 2 
  
  
  
in 
Karlsruhe. 
Rücsfeite. 
Schlachtvieh= und Fleischbeschau für das Vierteljlahr vr. bis 
Großherzogtum Baden. Amtsbezirk Beschauberirk 
  
  
  
Zahl der Tiere 7), an denen die Schlachtvieh= und Fleischbeschau vorgenommen wurde 
  
  
     
Monate 
      
         
  
Kühe. Schweine Hunde 
  
3 alt 
   
  
Aduf Grund des Tagebuchs auage fulli von: 
nort: 
P% Aus den Tagebüchern der nicht als Tieraczt approbierten Besch muer sind diejenigen Schlachtungen hier nicht zu 
berücksichtigen, bei denen die Beschau wegen sachlicher Unzuständigkeit dem tierärztlichen Beschauer überwiesen ist. 
Einzureichen spätestens am 8. Tage jedes auf den Vlerteljahrsschluß folgenden Monats. 
  
  
  
Druck und Verlag von Malsch & Voael in Karlsrube.
	        
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