Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1904. (36)

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XXIXII. 187 
Verzeichnis 
der in die Portoablösung einzubeziehenden Großherzoglich Badischen Staatsbehörden 
und der eine solche Behörde vertretenden Einzelbeamten. 
I. Im Geschäftskreis des Großherzoglichen Staatsministeriums: 
Das Staatsministerium. 
II. Im Geschäftskreis des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses 
und der auswärtigen Angelegenheiten: 
Das Ministerium (zugleich für den Verwaltungsrat der Beamten-Witwenkasse und der 
Fürsorgekasse für Gemeinde= und Körperschaftsbeamte sowie für die Verwaltungskommission 
der Militär-Witwenkasse, deren Kanzleigeschäfte gemeinschaftlich mit denjenigen des 
Ministeriums besorgt werden). 
III. Im Geschäftskreis des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, 
des Kultus und Unterrichts: 
Das Ministerium (einschließlich Oberstaatsanwalt). 
Das Oberlandesgericht. 
Die Landgerichte. 
Die Amtzgerichte. 
Die Notariate. 
Die Staatsanwaltschaften. 
Die Strafanstalten und zwar: 
Männerzuchthaus Bruchsal. 
Landesgefängnis und Weiberstrafanstalt Bruchsal. 
Landesgefängnis Mannheim. 
Landesgefängnis Freiburg. 
Die Senate und Kassenverwaltungen der Universitäten Heidelberg und Freiburg. 
Die Universitätsbibliotheken Heidelberg und Freiburg. 
. Der Senat der Technischen Hochschule. 
Die Bibliothek der Technischen Hochschule. 
Die Direktion der Frrenklinik Heidelberg.
	        
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