Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

92 V. 
Aulage B. 
Grossk. Schiffsuntersuchungs-Kommission D## 
12 
Verhandlung 
über die erske Untersuchung des unter Nr. 12 des Schiffsverzeichnisses eingetragenen, der 
Mannheimer Dampfschleppschiffahrts-Gesellsehaft au Mannleine gehörigen gedeclten eisernen 
Begelschiffs, genannt: Mannheim Ar. 84. erbaut zu Mannheim im Jdahre 1904 
Tragfähigkeit 889,5 40 Tonnen 
HTähnuno 
nach Eichschein Nr. 18 vom 7ten Olctober 1904 
des Schiffseichamts Mannheim 
  
  
Höchstzulässige Personenzahl: — Das Schiff hat 2 Masten 
Kesselheizflächhe — qm mit 4 Sprieten 
Maschinenkraft — Pferdestärken und besitzt:t — 
Zeichen auf dem vorderen Klammernpaar: 889t 2 Bugspriet 
.— 
Vorbenanntes Schiff wurde nach Maßgabe der Ordnung für die Untersuchung der Rhein- 
Tragfähigkeit und der genügenden Ausrüstung wie Bemannung untersucht und zur Fahrt auf 
der Rheinstrecke von Strass5u#h bis 2### für tauglich befunden. Das Schiff darf zur 
Rheinschiffahrt solange benutzt werden, als es sich in erwähntem Zustande befindet und bis 
eine wesentliche Veränderung oder Ausbesserung, als welche auch die Erneuerung von Inhölzern 
oder Rippen des Schiffes anzusehen ist, vorgenommen wird. 
Die Abmegungen betragen: 
Größte Länge (Stenerruder nicht inbegriffen) 65,30 n 
Größte Breite — 
— 
EIII In der Verhandlungꝗ sind als Beispiel ie Lint 
giengen der Sehißa 3 z5 
in Schrägschrufr gedrucke.
	        
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