Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

100 V. 
(Zweite Seite.) 
Das vorseits beschriebene Schiff ist von der unterzeichucten Schiffsuntersuchungs-Kommission 
in ihr Schiffsverzeichnis unter Nr. eingetragen, mit der in beladenem Zustande zulässigen 
tiefsten Einsenkung in nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet, sowie mit der aufgeführten 
Bemannung für die Rheinschiffahrt auf der Strecke dodov# 
bss; für tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieses Attestes darf dieses Schiff zur Rheinschiffahrt so lange benutzt werden, 
als es das vorbezeichnete Alasiftationszertifinat d. 
besißt. 
Die Abmessungen betragen: 
Größte Länge (Steuerruder nicht inbegriffen) m 
Größte Breite m 
(Dritte Seite.) 
Die in beladenem Zustande höchstzulässige Einsenkungstiefe ist an jeder Seite des Schiffes 
w » » . 
an zuit Stellen mit eisernen Klammern von 30 cm Länge und 4 cm Höhe bezeichnet worden. 
Vermessungsergebnisse. 
  
im Vorderschiffi im Miteeschif- Oimerrschi 
Es betragen 
die rechts links 
em 
  
links rechts links 
em em I em 
rechts 
% em em 
v 
  
  
Bodentiefe..... 
(Einsenkungstiefe in 
leerem Zustand) 
Ladehöhe " s 
Freibordhöhe bis: . 1 # 
Oberkant ! 
Unterkante " 
  
  
  
  
  
  
Senkrechter Abstand zwischen dem tiefsten Punkt des Schiffsbodens und der Leerebene em
	        
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