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VI.
6. Bei der Berechnung entstehende Pfennigbrüche sind auf die nächstgrößere ganze Zahl
zu erhöhen, im übrigen werden 1bis 2 H auf OH, 3 bis 7 H auf 5 H und 8 bis 9
auf 10 H abgerundet.
7. Die Preise für galenische Arzneimittel setzen sich — mit Ausnahme der Sirupe
sowie der Tinkturen und Elixiere (vergleiche zu i und k) — zusammen aus den nach Nr. 2
bis 6 berechneten Preisen der zur Herstellung des galenischen Arzneimittels verwendeten Arznei-
mittel und aus den nachstehend bestimmten Vergütungen für die erforderlichen Arbeiten
(Defekturarbeiten).
Es sind in Ansatz zu bringen:
a. bei der Herstellung von Extrakten für je 1 kg der auszuziehenden Stoffe
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bei der Herstellung von Latwergen') für je tegg 1550
bei der Herstellung von Lösungen von Salzen, Gummi, Seifen oder Honig, sowie
bei dünnen Extratternrnrnnr 3,00 4.
b„ dicken „ 6,00 „
„ trockenen „ 12,00 „
„ Fluid= »..........·............. 6.00 „
bei der Anfertigung von trockenen, narkotischen Extrakten aus dicken Extrakten für
100 ; des dicken Extrats . ... 2,50 4.
bei der Herstellung von Destillaten einschließlich aller Nebenarbeiten für je 1 kg
des Destillats
bei spirituösen oder ätherishen 1,50 4.
„ wässerien . . ... 1,00 „
Beträgt die Menge der herzustellenden Destillate weniger als 1 kg, so ist der
Preis für 1 kg in Ansatz zu bringen.
beim Kochen von Olen und weingeisthaltigen Flüssigkeiten, einschließlich des etwa
erforderlichen Abdampfens, Pressens und Filtrierens, für je 1kc% 1,000 ¼40
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von Balsamen, Olen, einschließlich des Ausziehens und Filtrierens, für je 1Lg 1,00 4+,
desgleichen, wenn Erwärmen erforderlich it 1,50 „
bei der Herstellung von Pflastern für je 1ssss 2,50 „
bei der Mengung von feinen Pulvern für je 11 1,00 „
bei der Mengung von Thee oder groben Pulvern für je 1 ko 0,50 „
bei der Herstellung von Salben“s) ohne Schmelzen für je 1 ko# 1,00 „
desgleichen mit Schmelzen für je 1 oaa . ... 2.50,
. Sirupe werden einschließlich der verwendeten Arzneimittel berechnet mit 0,10 +
für je 10 g; Sirupus Aurantii Corticis, Sirupus Citri, Sirupus Croci, Sirupus
Ferri jodati, Sirupus Violae jedoch mit 0,15 +∆ für 10 g, Sirupus simplex nur
mit 0,05 4 für 10 g, mit 0,30 1∆ für 100 g.
*) Den Latwergen sind die Pasten für den inneren Gebrauch zuzurechnen.
**) Den Salben sind die Pasten für den äußeren Gebrauch zuzurechnen.