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6.
IX.
Teilunterabschnitte:
a. Pachtzinse.
b. Ertrag aus Selbstbewirtschaftung.
c. Nebennutzungen und Schadenvergütungen.
(Erlös aus abgängigen Bäumen und Obst 2c., Weidzinse von eigenen Gütern, An-
erkennungsgelder für Gestattung von Wegen, Wasserleitungen und Benützung von Quellen,
Schadenersatz für Feldfrevel oder wegen Nichterfüllung von Pachtbedingungen u. s. w.)
Zusammenstellung des Vermögens und des Ertrags:
— Wie unter § 3 — bezüglich der Gegenstände des Vermögens nach Steueranschlag
und Flächengehalt.
Von Waldungen.
Nachweis des Vermögens, ..,
Nachweis des Ertrags, beides wie bei § 4.
Teilunterabschnitte:
a. Erlös aus Holz.
b. Erlös aus Forstnebennutzungen.
(Holzsamen und Pflanzen, Wildobst, Waldstreu, Waldweide und Mast, Gras und
Futter aller Art, Trüffeln, Harz, Steine, Sand, landwirtschaftliche Zwischen-
nutzungen 2c.)
c. Waldschadenvergütungen.
Zusammenstellung des Vermögens und des Ertrages: wie bei §F 4.
Von Grundberechtigungen.
Nachweis des Vermögens:
Jede solche Berechtigung ist innerhalb Linie nach Umfang und Rechtsgrund und mit
Angabe des Steueranschlags. sowie des Anschlags der auf ihr haftenden Lasten (sogenannte
Grundgefälllasten) unter dem betreffenden Teilunterabschnitt aufzuführen und zu beschreiben.
Im übrigen geschieht der Vermögensnachweis ganz wie bei §§ 3 und 4. Ebenso der
Nachweis des Ertrags und die
Zusammenstellung des Vermögens und des Ertrags.
Bei ersterem ist dem Steueranschlage der Grundberechtigungen der Steueranschlag der
Grundgefälllast zuzuschreiben.
Teilunterabschnitte:
. Von Erbl . ..
Von Sispen Zinse und Veränderungsgebühren.
e. Grundzinse und Gülten.
d. Von Zehnt= und Weidrechten.
e. Andere Bezüge aus Grunddienstbarkeiten.