Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

49. 
50. 
IX. 
Angelegte Darlehenskapitalien. 
Hier werden die zu verzinslichen Kapitalanlagen jeder Art verwendeten Gelder und 
die durch Verweisung auf mehrere Schuldner übergegangenen Kapitalien (vergleiche die Er- 
läuterung zu ll § 7 der Einnahme) verausgabt, um unter Rechnungsabteilung IW § 1/1 
beziehungsweise 11 § 7 sogleich im „Soll“ der Einnahme vorgetragen zu werden. 
Ablösungskapitalicn. 
Für Erwerbung von Gebäuden und Grundstücken. 
Umfaßt außer den Kaufschillingen selbst auch sämtliche Kaufkosten, als Verkehrssteuer, 
Kaufgebühren, Kosten für Besichtigung und Schätzung des Kaufgegenstands, sowie ferner 
die Kosten für größere Kulturverbesserungen, zu deren Bestreitung die hierzu verfügbaren 
laufenden Mittel nicht hinreichen, und den Aufwand für Neubau und Hauptausbesserung 
von Verwaltungs und Wirtschaftsgebänden, — endlich auch Kosten von Waldausstockungen 
und außerordentlichen Holzhieben. 
Heimbezahlte Schuldkapitalien. 
Sonstige Grundstocksausgaben. 
Kapitalverlust bei Vollstreckungen und Konkursen und beim Verkauf oder der Ziehung 
von Staats= oder anderen Inhaberpapieren, sodann die mit der Ubernahme von Schenkungen 
verbundenen Kosten und Abgaben, auch Kosten, welche durch den Verkauf von Grundstücken 
erwachsen 2c.
	        
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