Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

Muster 1 
(zu § 55). 
Darlehenszusage für die gewöhnliche 
Briefhypothek. 
A. 
Oarlehenszusage. 
J. 
Die 
verspricht hierdurch de 
gegen Einräumung einer ersten Hypothek auf d in der angeschlossenen Grundbuchabschrift 
näher bezeichnete Grundstück Lagerbuchnummer 
welche durch. 
laut beiliegender Schätzungsurkunde vom ten 190 zu -*. 
(in Buchstaben Mark) 
geschätzt worden , ein Darlehen von % (in Buchstaben 
Mardh unter folgenden 
II. 
Bedingungen. 
81. 
Die Hypothek muß unbeschränktes erstes Pfandrecht gewähren; d zu verpfändende Grund- 
stück d #rf also in der dritten Abteilung des Grundbuchs nicht mit vorgehenden oder gleichstehenden 
Rechten belastet sein. 
ni 
1. Auf den Grundstücke laste bereits folgende Hypothek 
*) Sind die zu verpfändenden Grundstücke lastenfrei, so ist § 2 zu streichen.
	        
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