Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

IX. 273 
IV.“) 
Zugleich erteile d Vollmacht, 
in Namen 
a. die voreingetragene Hypothekenschuld an d Gläubiger derselben aus dem 
zugesagten Darlehen auszuzahlen und sodann 
b. auf Grund der Qutittung. oder Löschungsbewilligung de Gläubiger die 
Löschung der in der dritten Abteilung des Grundbuchs 
unter Nr. eingetragenen vorgehenden Hypothek. zu beantragen. 
, den ien 19 
C□. 
Offentlichr Unterschriftsbeglaubigung. 
GTB Nr. 
Die vorstehende Unterschrift de Kosten: 
Gebühr, RP.# # 65 1.4 
L. 
Eintragunggantrag. 
An das Grundbuchamt 
Unter Vorlage der vorstehenden Darlehenszusage mit Annahme und Eintragungsbewilligung nebst 
den dazugehörigen Beilagen nämlich 
n. der Grundbuchabschrift vom 
b. der Schätzungsurkunde vom 
. einer weiteren Fertigung der Darlehenszusage samt Annahme 
beantragen wir Eintragung der Hypothek von 4% 
(in Buchstaben Mark) 
auf d in der Bewilligung bezeichnete Grundstück 
Auf Bekanntmachung der Eintragung an uns wird verzichtet. 
Die Kosten ha d Darlehensnehmer übernommen. 
4 
den ten 19 
“) Sind die zu verpfändenden Grundstücke lastenfrei, so ist der folgende Satz zu streichen.
	        
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