Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

388 XVIII. 
Auf Ihren Bericht vom 26. April d. J. will Ich die anliegenden Änderungen der Wehr— 
ordnung genehmigen. 
Karlsruhe, den 6. Mai 1905. 
Wilhelm. 
Graf v. Posadowsky. 
An den Reichskanzler. 
Anderungen der Deutschen Wehrordnung.) 
Vom 6. Mai 1905. 
Die Wehrordnung wird geändert wie folgt: 
82. 
Ziffer 31 lautet: 
„) für Sachsen-Coburg und Gotha das Herzoglich Sächsische Staatsministerium, Ab- 
teilung A, zu Gotha,". 
Ziffer 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
„Außerdem besteht für Bezirke von gewisser Größe (in Preußen, Bayern und 
Sachsen in der Regel für jeden Regierungsbezirk, in Württemberg zu Stuttgart, 
in Hessen zu Darmstadt) eine Kommission unter dem Namen: 
„Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige“.“ 
85. 
An Stelle des Citats unter Ziffer 2 ist zu setzen: 
„G. v. 15. 4. 1905. Art. 1. W.G. 8 6.“ 
86. 
In Ziffer 3 ist hinter dem ersten Absatze folgendes Citat einzufügen: 
„G. v. 15. 4 1905. Art. 1.“" 
Der zweite Absatz der Ziffer 3 und das Citat sind zu streichen. 
An Stelle des Citats unter Ziffer 4 ist zu setzen: 
„G. v. 15. 4. 1905. Art. II. § 1.“ 
8 12. 
In Ziffer 2 ist dem Zitat unter dem ersten Absatze hinzuzufügen: 
„G. v. 15. 4. 1905. Art. I." 
Im zweiten Absatze der Ziffer 2 ist in der zweiten Zeile für „Artillerie“ zu setzen: „Feld- 
Artillerie“; an Stelle des Citats unter diesem Absatz ist zu setzen: 
„G. v. 15. 4. 1905. Art. II. 8 2.“ 
*) Zentralblatt für 1901 Beilage zu Nr. 32, für 1904 Seite 85.
	        
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