Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

Inhalts-Verzeichnis. 
§ 1 Verpflichtungen der Schiffs= und Floßführer u. s. w. im allgemeinen. 
2 Belastung und tiefste zulässige Einsenkung der Schiffe. 
3 Ausrüstung der Schiffe. 
4 Vorschriften bezüglich der Fahrt im allgemeinen. 
Vorschriften über das Vorbeifahren der Schiffe aneinander. (8§ 5—14.) 
5 1. Wenn sie sich in verschiedenen Fahrwegen befinden. 
2. Wenn sie sich in einem und demselben Fahrwege befinden. 
a. Mit genügender Breite. 
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0“ 
8 6 Allgemeine Bestimmungen. 
87 Vorbeifahren in einem und demselben Fahrwege in derselben Richtung. 
8 8 » »»« » » „ entgegengesetzter Rich- 
tung. 
89 b. Mit nicht genügender Breite. 
3. Besondere Bestimmungen. 
8 10 a. In Betreff der Schleppzüge. 
8 11 b. „ » „ vom Ufer aus gezogenen Schiffe. 
* 12 *- „ „zu Tal treibenden Schiffe. 
8 13 d. , « ,,lavierendenSchisse. 
* 14 e. » »Fahrzeugeunter10003entner(50Tonnen)Tragfähigkeitund 
der tiefgeladenen Fahrzeuge. 
Vorschriften bezüglich der Fahrt unter besonderen Verhältnissen. (8§ 15—25.) 
8 15 1. Pflichten der Führer von Fähren in Bezug auf den Schiffs= und Floßverkehr. 
8 16 2. » »Schiffs-undFloßfühterinBezugaufFähren. 
3. Durchfahrt durch Brücken. 
817 a. Feste Brücken. 
* 18 b. Schiffbrücken. 
§* 19 4. Fahren der Schiffe und Flöße über Telegraphen= oder andere Kabel. 
8 20 5. Anhalten der Dampfschiffe zur Personenbeförderung. 
8 21 6. Verhalten während des Fahrens bei Nacht und bei Nebel. 
§ 22 7. „ bei hohem Wasserstand. 
823 8. „ in Fällen des Festfahrens oder Versinkens. 
8 24 9. Besondere Vorschriften für die Dampfschleppschiffahrt zwischen Cöln und Mannheim 
bei niedrigem Wasserstand.
	        
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