Inhalts-Verzeichnis.
§ 1 Verpflichtungen der Schiffs= und Floßführer u. s. w. im allgemeinen.
2 Belastung und tiefste zulässige Einsenkung der Schiffe.
3 Ausrüstung der Schiffe.
4 Vorschriften bezüglich der Fahrt im allgemeinen.
Vorschriften über das Vorbeifahren der Schiffe aneinander. (8§ 5—14.)
5 1. Wenn sie sich in verschiedenen Fahrwegen befinden.
2. Wenn sie sich in einem und demselben Fahrwege befinden.
a. Mit genügender Breite.
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8 6 Allgemeine Bestimmungen.
87 Vorbeifahren in einem und demselben Fahrwege in derselben Richtung.
8 8 » »»« » » „ entgegengesetzter Rich-
tung.
89 b. Mit nicht genügender Breite.
3. Besondere Bestimmungen.
8 10 a. In Betreff der Schleppzüge.
8 11 b. „ » „ vom Ufer aus gezogenen Schiffe.
* 12 *- „ „zu Tal treibenden Schiffe.
8 13 d. , « ,,lavierendenSchisse.
* 14 e. » »Fahrzeugeunter10003entner(50Tonnen)Tragfähigkeitund
der tiefgeladenen Fahrzeuge.
Vorschriften bezüglich der Fahrt unter besonderen Verhältnissen. (8§ 15—25.)
8 15 1. Pflichten der Führer von Fähren in Bezug auf den Schiffs= und Floßverkehr.
8 16 2. » »Schiffs-undFloßfühterinBezugaufFähren.
3. Durchfahrt durch Brücken.
817 a. Feste Brücken.
* 18 b. Schiffbrücken.
§* 19 4. Fahren der Schiffe und Flöße über Telegraphen= oder andere Kabel.
8 20 5. Anhalten der Dampfschiffe zur Personenbeförderung.
8 21 6. Verhalten während des Fahrens bei Nacht und bei Nebel.
§ 22 7. „ bei hohem Wasserstand.
823 8. „ in Fällen des Festfahrens oder Versinkens.
8 24 9. Besondere Vorschriften für die Dampfschleppschiffahrt zwischen Cöln und Mannheim
bei niedrigem Wasserstand.