Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

IV. 109 
Anlage 4. 
Wahlbezirk. 
Amtsbezirk: 
Gemeinde: 
Verhandelt den ten 19 
Zur Wahl eines Mitglieds der Landwirtschaftskammer für den ren Wahlbezirk 
in dem aus der Gemeinde 
sowie der Gemeinde!) 
und der abgesonderten Gemarkung!) 
bestehenden Wahldistrikte 
sind die unterzeichneten Mitglieder der Wahlkommission erschienen, nämlich: 
1. als Vorsitzender: 
2. als Beisitzer: 
und 3. als Protokollführer: 
Der Vorsitzende der Wahlkommission eröffnet die Wahlhandlung um Uhr mittags. 
Auf dem Tische, an welchem die Wahlkommission Platz nahm, wurde ein verdecktes Gefäß 
zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem sich die Wahlkommission davon 
überzeugt hatte, daß die Wahlurne leer sei. 
Damit der Wähler unbeachtet seinen Stimmzettel in den Umschlag zu stecken vermochte, 
war ein der Beobachtung unzugänglicher, mit dem Wahllokal in unmittelbarer Verbindung 
stehender Nebenraum bereit gestellt. 
) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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