Beispielsweise Angabe,
die zu durchstreichen ist.
IV. 111
In gleicher Weise führre der Beisitzer
eine Gegenliste, welche ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Ver-
handlung von der Wahlkommission unterschrieben und dem Protokolle
beigefügt wurde.
Durch Beschluß der Wahlkommission wurden Stimmzettel
für ungültig erklärt und zwar:
1. (Hier ist der Grund der Ungültigkeit anzugeben.)
2. Desgleichen.
3. Desgleichen.
U. s. w.
Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, hinsichtlich deren
sich die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen
durch Beschluß der Wahlkommission für gültig erklärt.
1.
u. s. w.
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich
deren es einer Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hatte, wurden
mit fortlaufenden, den vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern
versehen und dem Protokolle beigefügt.
Die Zahl der Stimmen betrug
Ungültige Stimmzettel sowie außer Berücksichtigung gelassene Um-
schläge waren vorhanden:
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also:
Es haben erhalten:
6 3 Karl Müller in Steinbach 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. S. 9. 1
11. 12. 13. l 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 2
28. 29. 30.
zusammen 31 Stimmen.)
zusammen Stimmen.
u. s. w.