116 V.
Je nach der Qualität findet eine Einteilung der Klassen in die Unterklassen a und b nach
folgenden Anhaltspunkten statt:
a. gesunde, geradschaftige, vollholzige, ast= oder fast astreine, fehlerfreie oder mit nur kleinen,
den Gebrauchswert nicht beeinträchtigenden Schäden und Fehlern behaftete Stücke,
b. gewöhnliche, nicht mit erheblichen Fehlern behaftete Stücke.
Als erhebliche Fehler sind anzusehen: tiefgehende faule Aste, Rot= und Weißfäule (jedoch
nicht kleine Faulflecke), durchgehende Ringschäle, stark gedrehter Wuchs, Frostrisse, starke Krebs-
schäden, große Abholzigkeit.
Mit erheblichen Fehlern behaftetes, schadhaftes Holz wird, soweit dasselbe als Nutzholz
tauglich ist, als Ausschuß der seinen Abmessungen entsprechenden Klasse besonders sortiert.
Bei der Eiche findet eine Unterteilung der Klassen 1, II, III in a und b regelmäßig statt;
bei den schwächeren Klassen der Eiche und bei sämtlichen Klassen der anderen Laubhölzer erfolgt
eine Unterteilung in a und b nur im Falle des Bedürfnisses."
b. § 5 wird aufgehoben.
„P. § 6 erhält folgende Fassung:
„§ 6. II. Nadelholz.
1. Stämme.
1. Klasse: mindestens 18 m lang und bei 18 m mindestens 30 cum Durchmesser,
ao„- » 18,,» »»18» » 22 „ „ ,
lll.» » 16»»»»16» » l7» »
1V.» » 14»»»»14» » 14» »
X·.» „ 10 „ „ „ „ 10 „ „ 12 „ ,
Vl.Klasse:allestürzerenndschwächereStammholz,welchesbeilmoberhalb
EndesfamtRindcnochüber14(:mftarkift.
2.Abschnitte(uuter18mlangeNutzholzstücke,dieihremhöherenWerteundden
stärteren Abmessungen nach sich nicht zur Einreihung in die Stammholzklassen eignen und
mindestens 18 cm Zopfdurchmesser haben).
1. Klasse: 40 cm und mehr Mittendurchmesser,
1I1. „ 30 bis 39 cm Mittendurchmesser,
III. „ unter 30 cm Mittendurchmesser.
Bestimmungen zu 1ll „Nadelholz“:
1. Beim Ausformen der Langhölzer der Klassen I bis 1IV ist in der Regel nicht unter
folgende Oberstärken herabzugehen:
1. Klasse: bei mehr als 18 m Länge Oberstärke mindestens 22 cm,
II.
III.
IV.
des unteren
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