Nr. XI. L
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Montag den 25. März 1907.
Inhalt.
Bekanntmachungen: des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen
Angelegenheiten: die Kanalisierung des Mains von Ossenbach bis Aschaffenburg betreffend; des Ministerinms
des Innern: die Bekämpfung der Geflügelcholera betressend.
Bekanntmachung.
(Vom 19. März 1907.)
Die Kanalisierung des Mains von Offenbach bis Aschaffenburg betreffend.
Nachdem am 21. April 1906 zwischen Bevollmächtigten Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs, Seiner Majestät des Königs von Preußen, Seiner Königlichen Hoheit des
Prinzen Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, im Namen Seiner Majestät des Königs,
und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein zu Berlin ein
Staatsvertrag, betreffend die Kanalisierung des Mains von Offenbach bis Aschaffenburg,
abgeschlossen und nachdem derselbe allseits ratifiziert, auch der Austausch der Ratifikations
urkunden bewirkt worden ist, so wird dieser Vertrag infolge Allerhöchster Ermächtigung hiermit
zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Karlsruhe, den 19. März 1907.
Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
von Marschall.
von Roeder.
Gesetzes- und Verordnungsblatt 107. 25