Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

160 Xi. 
Abereinkunft 
zwischen 
Baden, Preußen, Bayern und Hessen wegen der Kanalisierung des Mains 
von Offenbach bis Aschaffenburg. 
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Majestät der König 
von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
im Namen Seiner Majestät des Königs und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von 
Hessen und bei Rhein für nützlich befunden haben, über die Kanalisierung des Mains von 
Offenbach bis Aschaffenburg gemeinschaftliche Bestimmungen zu treffen, sind, mit der erforder- 
lichen Ermächtigung hierzu versehen, und zwar: 
von seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden 
Allerhöchstihr 
Geheimer Oberregierungsrat Straub, 
Legationsrat Dr. Heintze; 
von seiten Seiner Mafestät des Königs von Preußen 
Allerhöchstihr 
Unterstaatssekretär IDr. Holle, 
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters, 
Geheimer Oberregierungsrat Szyskowitz, 
Geheimer Oberbaurat Roeder, 
Geheimer Oberfinanzrat Bonnenberg, 
Geheimer Finanzrat von Baumbach, 
Geheimer Regierungsrat von Bartsch: 
von seiten Seiner Königlichen Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs 
Bayern Verweser, 
Allerhöchstihr 
Ministerialrat von Lößl, 
Oberbaudirektor von Sörgel, 
Ministerialrat Breuner, 
Ministerialrat und Kronanwalt Breunig, 
Oberregierungsrat Dr. Graßmann; 
und
	        
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