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Abereinkunft
zwischen
Baden, Preußen, Bayern und Hessen wegen der Kanalisierung des Mains
von Offenbach bis Aschaffenburg.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, Seine Majestät der König
von Preußen, Seine Königliche Hoheit der Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser,
im Namen Seiner Majestät des Königs und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen und bei Rhein für nützlich befunden haben, über die Kanalisierung des Mains von
Offenbach bis Aschaffenburg gemeinschaftliche Bestimmungen zu treffen, sind, mit der erforder-
lichen Ermächtigung hierzu versehen, und zwar:
von seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden
Allerhöchstihr
Geheimer Oberregierungsrat Straub,
Legationsrat Dr. Heintze;
von seiten Seiner Mafestät des Königs von Preußen
Allerhöchstihr
Unterstaatssekretär IDr. Holle,
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters,
Geheimer Oberregierungsrat Szyskowitz,
Geheimer Oberbaurat Roeder,
Geheimer Oberfinanzrat Bonnenberg,
Geheimer Finanzrat von Baumbach,
Geheimer Regierungsrat von Bartsch:
von seiten Seiner Königlichen Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs
Bayern Verweser,
Allerhöchstihr
Ministerialrat von Lößl,
Oberbaudirektor von Sörgel,
Ministerialrat Breuner,
Ministerialrat und Kronanwalt Breunig,
Oberregierungsrat Dr. Graßmann;
und