Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

J. 9 
(2. Seite) 
B. Die gesetzlichen Erben. 
10. Bezeichnung der gesetzlichen Erben nach ihrem Verhältnis 
zum Erblasser 4), sowie nach Namen, Ort und Zeit der 
Geburts), Beruf, Wohnort. Größe der Erbteile (in Bruch- 
teilen). 
— 
—: 
Ist die Geburt eines weiteren Erben zu erwarten? und 
in welchem Verwandtschaftsverhältnis wird das zu 
erwartende Kind zum Erblasser stehen? 
— 
i□ 
Welche Personen sind oder waren vorhanden, durch welche 
die obigen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen würden 
oder ihr Erbteil gemindert werden würde? Bezeichnung 
dieser Personen nach ihrem Verhältnis zum Erblasser"), 
sowie nach Namen, Ort und Zeit der Geburt 3), Beruf, 
Wohnort. 
13. Falls die unter 12 genannten Personen die Verwandt- 
schaft der gesetzlichen Erben mit dem Erblasser ver- 
mittelt haben, Angabe von Ort und Zeit der Verehe- 
lichung und Namen des anderen Ehegatten. 
.- 
In welcher Weise sind die unter 12 genannten Personen 
weggefallen? (Wenn durch Tod, Angabe von Ort und 
Zeit des Todes; im übrigen Bezeichnung der Urkunden, 
in welchen der den Wegfall begründende Vorgang 
nachgewiesen ist.) 
) Ehegatte des Erblassers — Abkömmtinge des Erblassers (Erben I. Ordnung) — Erben des Erblassers und Abkömmlinge 
derselben (Erben II. Ordnung) — Großeltern des Erblassers und Abkömmlinge derselben (Erben III. Ordnung) — u. s. w. 
Gesetzes= und Verordnungeblatt 1907. 2
	        
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