Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Rechtspolizeiordnung. 122 
Jetziger Bermögeusstand. 
Nach den vorstehenden Darlegungen besteht das Vermögen nunmehr in folgendem:) 
Vermögen. * 
Bewegliche Sachen 
Grundstücke 
Forderungen 
Wertpapiere und sonstige Vermögensrechte 
Kassenvorrat 
  
zusammen 
Schulden. 
  
Somit Reinvermögen 
Nach der Darstellung des Vermögensstandes bei Beginn der 
betrug das reine Vermögen 
  
Somit 
  
  
" Wenn in solgendem der Platz zu den eingehenderen Angaben nicht reicht, sind diese in eine Anlage aufsunehmen.