Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

— 135 — Form. 9. Bormundsvorschlag. 
, den ten 190 
Den Tod de 
betr. 
An Großherzogliches Amtsgericht 
½D) 
ist dahier am 190 gestorben. 
war in erster Ehe verheiratet mit 
) 
welche schon am. in. gestorben ist. 
D Verstorbene hat folgende minderjährige Kinder 4) hinterlassen: 
Für diese fällt, da sie nunmehr elternlos sind, die Anordnung einer Vormundschaft nötig. 
D. Erblasser hat einen'letzten Willen hinterlassen; derselbe befindet sich 
bei 
Das Ortsgericht: 
!) Das Schreiben ist zunächst an den Gemeindewaisenrat zu senden und dieser legt es dem Amtsgericht vor. 
!) Vor= und Zuname, Veruf und Wohnort des Erblassers ist anzugeben. 
)Vor- und Zuname, Beruf und Wohnort des früher verstorbenen Ehegatten ist anzugeben. 
!) Vor“ und Zuname, Geburtszeit und Geburtsort der einzelnen Kinder ist anzugeben. 
Formular 9 
zu Rechtspolizeiordnung § 139. 
Vormundsvorschlag. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1007. 18
	        
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