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E. Nachlaß.
27. Worin besteht das Vermögen des Erblassers und welchen
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Wert stellen die einzelnen Vermögensmassen dar?
a. Bewegliche Sachen:
b. Grundstücke und Gemarkungen derselben:
W. Forderungen:
d. Wertpapiere und sonstige Vermögensrechte:
Sind Nachlaßverbindlichkeiten vorhanden? und in welcher
Höhe?
Welches ist hiernach der Wert des reinen Nachlasses?
30. a. Wie viele Ausfertigungen werden begehrt und für wen?
—
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b. Welchem Zweck sollen dieselben dienen?
. Wenn die Erteilung des Erbscheins nur zum Zwecke
der Verfügung über gewisse Gegenstände begehrt wird 8),
welches ist der Wert dieser Gegenstände?
32. Welche Urkunden werden von den Antragstellern über-
geben?
Erschienene erklär ferner:
In Ansehung der von zu den Fragen 11, 12, 21, 22, 23 und 26 gegebenen Ant-
worteno) bereit, an Eidesstatt zu versichern, do. nichts bekannt
ist, was der Richtigkeit Angaben entgegensteht.
Vorstehende auf Seiten geschriebene Urkunde habe ich den Beteiligten vorgelesen,
worauf dieselben die Urkunde genehmigten und unterzeichnen.
") R.P.K.G. 8 30 Absatz 3, R.P O. § 156e Absatz 1.
?*) B. G. B. §§ 2354 Absatz 1 Ziffer 3, 4, 5, 2355 (5 2354 Absatz 1 Ziffer 4, 5), 2357 Absatz 3 Satz 1.