Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Rechtspolizeiordnung. 144 
I. Persönliche und Jamilie nverhältnise. 
Name: 
Stand oder Gewerbe: 
Geburtsort: 
Geburtszeit: 
Der verstorbenen Person 
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Wo hatte dieselbe ihren Wohnsitz? 
Welche Staatsangehörigkeit besaß sie? 
— 
a. War die verstorbene Person verheiratet? 
Wie viel mal? 
Mit wem? Wann und wo wurde die Ehe 
geschlossen? 
"4l. Welches war der erste eheliche Wohnsitz nach 
Abschluß der letzten Ehe? 
a. Ist der andere Ehegatte noch am Leben? 
b. Wo hält er sich auf? 
Wann und wo ist der andere Ehegatte oder sind 
die anderen Ehegatten gestorben? 
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—. 
□ 
7. Wer sind — von den überlebenden Ehegatten ab- 
gesehen — die nächsten gesetzlichen Erben??) 
8. Wenn die Verwandtschaft der Berufenen mit dem 
Erblasser durch andere Personen vermittelt ist: Welche 
sind diese anderen Personen?) 
9. Ist den Anwesenden zuverlässig bekannt, daß noch 
andere gesetzliche Erben nicht vorhanden sind? Oder ist 
dies zweifelhaft und warum? 
10. Ist die Geburt eines Erben zu erwarten? B.G. B. 
§§& 1923 und 1963. 
Dieselben sind nach Name, Stand oder Gewerbe, Wohnort (Adresse), Geburtsort und -Zeit und nach dem Verhällnis 
zum Erblasser, auf welchem das Erbrecht beruht, zu bezeichnen. Wenn weibliche Personen darunter sind, so ist anzugeben, ob 
dieselben ledig oder verwitwet oder verheiratet und letzterenfalls mit wem sie verheiratet sind. 
auch die Religion beizufügen. 
Bei vor 1370 Geborenen ist 
1) Hinsichtlich dieser Personen ist Name, Stand oder Gewerbe, Zeil und Ort der Geburt, der Verehelichung und des 
Todes anzugeben.
	        
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