Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

12 
Großh. Notariat 
als Nachlaßgericht. 
G. T. B. Nr. 
Kosten: 
Wert M. 
Erteilung des Erbscheines 
(R. P.K.G. 89 30 Absatz 1, 
30 Absatz 3, 20) M 
Versicherung an Eidesstatt 
(R. P.K.G. 8§ 30 Absatz 2, 
30 Absatz 3, 22): 
Schreibgebühr ( S.) 
Erbschein. 
Formular 11 
zu Rechtspolizeiordnung § 156g. 
Erbschein, 
ausgestellt auf Grund der §§ 2353 folg. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 
Artikel 147 des Einführungsgesetzes hiezu und 845 des badischen Rechtspolizeigesetzes. 
D. in wohnhafte Erblasser 
ist am #in gestorben. 
Die vom unterzeichneten Notariat als Nachlaßgericht veranstalteten Ermitte- 
—lungen und ausfgenommenen Beweise haben ergeben, daß 
zusammen . 
5 
Erbe Nachlasses geworden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.