Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Rechtspolizeiordnung. —. 150 — 
I. Versönliche und Jamilienverhältniss. 
Name: 
Stand oder Gewerbe: 
Geburtsort: 
Geburtszeit: 
.Wo hatte dieselbe ihren Wohnsitz? 
Der verstorbenen Person 
— 
3. Welche Staatsangehörigkeit besaß sie? 
4. u. War die verstorbene Person verheiratet? 
Wie viel mal? 
b. Mit wem? Wann und wo wurde die Ehe 
geschlossen? 
c. Welches war der erste eheliche Wohnsitz nach 
Abschluß der letzten Ehe? 
5. a. Ist der andere Ehegatte noch am Leben? 
b. Wo hält er sich auf? 
6. Wann und wo ist der andere Ehegatte oder sind 
die anderen Ehegatten gestorben? 
7. Wer sind — von den überlebenden Ehegatten ab- 
gesehen — die nächsten gesetzlichen Erben?) 
8. Wenn die Verwandtschaft der Berufenen mit dem 
Erblasser durch andere Personen vermittelt ist: Welche 
sind diese anderen Personen?) 
9 Ist den Anwesenden zuverlässig bekannt, daß noch 
andere gesetzliche Erben nicht vorhanden sind? Oder ist 
dies zweifelhaft und warum? 
10. Ist die Geburt eines Erben zu erwarten? B.GB. 
§& 1923 und 1963. 
*) Dieselben sind nach Name, Stand oder Gewerbe, Wohnort (Adresse., Geburisort und Zeit und nach dem Verhäunis 
zum Erblasser, auf welchem das Erbrecht beruht, zu bezeichnen. Wenn weibliche Personen darunter sind, so ist anzugeben, ob 
dieselben ledig oder verwitwet oder verheiratet und leßterenfalls mit wem sie verheiratet sind. Bei vor 1870 Geborenen ist 
auch die Religion beizusügen. 
5) Hinsichtlich dieser Personen ist Name, Stand oder Gewerbe, Zeit und Ort der Geburt, der Verehelichung und des 
Todes anzugeben.
	        
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