151 — Form. 12. Ermittelung u. Sicherungdurch das Ortsgerichl
II. Ist einer der Erben (einschließlich des überlebenden
Ehegatten) entmündigt und wer? Oder liegt Grund vor,
bezüglich eines dieser Beteiligten, und bezüglich welches,
die Entmündigung herbeizuführen?
12. Sind Vormünder und Gegenvormünder für Minder-
jährige und Entmündigte, Abwesenheitspfleger oder Bevoll-
mächtigte für Abwesende vorhanden? Wer und für wen?
13. Für welche Beteiligte sind Vormünder u. s. w. noch
zu bestellen?
14. Liegt Anlaß vor, einen Nachlaßpfleger zu bestellen?
B.G.B. 8§ 1960.
15. Wenn den Verstorbenen ein Ehegatte überlebt hat:
Ist zwischen beiden ein Ehevertrag abgeschlossen worden
und — wenn nicht Abschrift desselben hier beigefügt werden
kann — wo ist derselbe aufbewahrt?
16. Hat die verstorbene Person ein Testament oder
einen Erbvertrag hinterlassen und wo befindet sich die
Urkunde?
17. Hatte die verstorbene Person bei ihrem Ableben eine
Vormundschaft oder eine sonstige Verrechnung und welche?
II. Vermögensverhältniße.
18. Besaß die verstorbene Person bei ihrem Ableben
und besitzt deren etwa überlebender Ehegatte Grundstücke
und auf welchen Gemarkungen?
19. Wenn ein überlebender Ehegatte vorhanden ist:
Sind während der Ehe Grundstücke des Ehemanns und der
Ehefrau veräußert worden und in welchen Gemarkungen?
20. Hat einer der Ehegatten während der Ehe Ver-
mögen durch Erbschaft oder Schenkung erhalten? Von
wem und wann?
21. Hat die verstorbene Person Besoldung, Gehalt,
Pension, eine Nutznießung oder Leibrente (Leibgeding) oder
dergleichen bezogen, von wem und von welcher Verrechnung
und in welchem ungefähren Jahresbetrage?
22. War die verstorbene Person Teilhaber einer
Handels= oder anderen Erwerbsgesellschaft und welcher?
Wie heißen und wo wohnen die anderen Gesellschafter?
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907. 20