Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

185 — Form. 23. Vollmacht eines Intestaterben eines in 
Nordamerika Verstorbenen. 
Vollmacht eines Intestaterben. 
In der Nachlaßsache des am ten 19 zu 
im Staate verstorbenen N. N. erteile ich hiermit 
dem zu Vollmacht, mich zu vertreten, 
sowie für mich und in meinem Namen meine Rechte auf den beweglichen und unbeweglichen 
Nachlaß des genannten Verstorbenen geltend zu machen und zu wahren, den mir gesetzlich 
zustehenden distributiven Anteil an dem besagten Nachlasse von dem Administrator desselben 
zu fordern, in Empfang zu nehmen und darüber zu gquittieren, auch alle Handlungen vor- 
zunehmen, Urkunden zu vollziehen, Prozesse zu führen und fallen zu lassen, Verträge und 
Vergleiche abzuschließen, welche nötig sind oder ihm dienlich erscheinen mögen, um die Zwecke 
dieser Vollmacht zu erreichen. Ich erteile ihm gleichfalls Substitutions= und Revokations= 
befugnis. 
Formular 23 
zu Rechtspolizeiordnung § 266. 
Jntestaterbenvollmacht für Nordamerila.
	        
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