Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Rechtspolizeiordnung. — 186 — Form. 24. Vollmacht eines Testamentserben oder 
Vermächtnisnehmers eines in Nordamerika Verstorbenen. 
Vollmacht 
zur 
Hebung eines durch Cestament ausgesetzten Erbteiles oder Legates. 
In der Testamentssache des am ten 19 zu 
» im Staate verstorbenen N. N. bevollmächtige 
ich hiermit den zu , mich zu vertreten 
und das mir in dem Testamente des Verstorbenen ausgesetzte Erbteil (Legat) von dem Testaments 
vollstrecker zu fordern, in Empfang zu nehmen, darüber zu quittieren und meine diesfälligen 
Rechte kraft und in Gemäßheit der Gesetze des genannten Staates 
geltend zu machen und zu wahren. Auch erteile ich meinem Mandatar Substitutions= und 
Revokationsbefugnis. 
Formular 21 
zu Rechtspolizeiordnung § 266. 
Testamentserbenvollmacht für Nordamerika.
	        
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