22 II.
Anlage 2 zu § 91.
Im § 3 ist als zweiter Absatz einzufügen:
„An Stelle des letzteren tritt bei der Prüfungskommission für Einjährig-
Freiwillige in Tsingtau der Kaiserliche Zivilkommissar des Schutzgebiets Kiautschou.“
Aulage 4 zu & 106.
Als neue Ziffer 3 a ist einzufügen:
„Von jeder An= und Abmusterung der unter Ziffer 2 und 3 Bezeichneten haben die
Seemannsämter dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission desjenigen Aushebungs-
bezirkes, in welchem der Geburtsort des An= oder Abgemusterten liegt, nach dem
—e beigefügten Muster à 1 sofort Mitteilung zu machen. Die Dauer der Anmusterung
ist anzugeben. Liegt der Geburtsort im Auslande, so ist die Mitteilung an den
Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission 1 in Berlin NW. 40, Haidestraße 1. zu richten."“
Das zu Ziffer 5 gehörige Muster a erhält die Bezeichnung „àa2“.
In dem Satze 2 des vierten Absatzes der Ziffer 5 (vergleiche Zentralblatt für 1905 Seite 121)
sind die Worte: „der Marine“ zu streichen.
Auf der zweiten Seite des zu Ziffer 5 gehörigen Musters à2 ist die Überschrift der
Spalte 2 wie folgt zu fassen:
„Militärverhältnis.
Tag des Diensteintritts unter Angabe des Marineteils (Kompagnie) oder des Truppenteils.“
An den Schluß der Seite tritt folgende Anmerkung:
„“) Die Zugehörigkeit zur Ersatzreserve oder Marineersatzreserve ist besonders kenntlich zu machen“