Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXI. 235 
  
  
  
  
  
  
  
16 I 7. 
Davon Vorhandene 
bar als (Spalte 4) kriegs- 
5brauchbare 
foorüber- dauernd Fahrzeuge Bemerkungen 
Zu.ehend lettes 
Sammen—. — — Muste- 
kriegs= Bahl Wste- 
unbrauchbar jahr 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu a, 1. Ist hier eine größere soobl von Amtsbezirken u. s. w. 
nachzuweisen, so empfiehlt es sich, die Einzelangaben umseitig 
zusammenzustellen und hier nur die Gesamtzahl jedes Armee- 
korps auszubringen. 
Zu a, und b. 1 Die Angaben der einzelnen Amtsbezirke müssen 
die Vormusterungsergebnisse und nicht etwa nur die aus den 
betituchen Amtsbezirken zur Aushebung bestimmte Pferdezahl 
arstellen. 
Was von den vorgetragenen Skelettangaben bei dem einen oder 
dem anderen Armeekorps nicht zutrifft, kann zur Vereinfachung 
des Abschlusses fortgelassen werden 
10.
	        
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