Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

ben 
schweres 
Zugpferd 
11 
für welchen 
Zruppentel 
  
1.2. 3. 
Taxator 
44 
  
Taxe der ausgehobenen Pferde 
Durchhschnittsbetrag 
in Zahlen 
M 
i 
1 
in Worten 
Mark 
269 
Bemerkungen. 
  
  
"1 
l 
  
  
.JndekSpqlteöwe1-den 
Beträge von einer halben 
Mark und darüber für eine 
volle Mark gerechnet; Be- 
träge unter einer halben 
Mark bleiben außer Ansatz. 
u Reservepferde sind nicht in 
das National der ausge- 
hobenen Mobilmachungs- 
pferde aufzunehmen, sondern 
in besonderen Nationalen 
zu verzeichnen. 
In den Nationalen, welche den Transportführern zu übergeben sind, ist nur der Durchschnittsbetrag 
der Taxe in Zahlen auszufüllen.
	        
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