306 XXIV.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
1. Deutschen Aufsatz;
2. Deutschen Briefwechsel;
3. Kaufmännisches Rechnen;
4. Buchführung;
5. Fremdsprachen;
6. Stenographie;
7. Maschinenschreiben;
8. Wirtschaftsgeographie mit Warenkunde:;
9. Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft;
10. Gesetzeskunde;
11. Handelsgeschichte:
12. Lehrvortrag und Methodik.
§59.
In den einzelnen Prüfungsfächern werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt:
1. Deutscher Aufsatz:
Schriftliche Bearbeitung eines dem Anschauungskreis der Bewerber nicht ferneliegenden
Gegenstandes.
2. Deutscher Briefwechsel:
Der gesamte kaufmännische Briefwechsel und alle Kontorarbeiten.
3. Kaufmännisches Rechnen:
Das gesamte kaufmännische Rechnen. Gleichungen des ersten und zweiten Grades mit einer
und mehreren Unbekannten. Logarithmen. Arithmetische und geometrische Reihen. Zinseszins-
und Rentenrechnungen. Kombinationslehre. Binomischer Lehrsatz. Anleihens= und Versicherungs-
rechnen (politische Arithmerik).
4. Buchführung:
Die gebräuchlichsten Systeme, Bank= und Fabrikbuchführung, Sicherheit im Aufstellen und
Lesen von Abschlüssen.
5. Fremdsprachen:
Englisch oder Französisch (nach Wahl des Bewerbers), Kenntnis der Grammatik, lautlich
geschulte Aussprache, Gewandtheit im mündlichen Gebrauch, mündliche übersetzung fremdsprach-
licher Briefe und Abhandlungen ins Deutsche, ferner schriftliche Anfertigung einer Übersetzung
eines deutschen Stoffes aus kaufmännischem Gebiet in die Fremdsprache.
6. Stenographie:
Beherrschung des Systems Gabelsberger oder Stolze-Schrey. Schreiben von mindestens
150 Silben in der Minunte.