Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXIV. 311 
(II, Ziffer 1) befreit werden, tritt eine Erweiterung der zeichnerischen und kunstgewerblichen 
Fächer (1II, Ziffer 1, 3, 4) ein. 
§ 11. 
In den einzelnen Prüfungsfächern werden folgende Anforderungen gestellt: 
A. Für die Vorprüfung. 
1. Dentscher Aufsatz: 
Schriftliche Bearbeitung eines dem Anschauungskreis der Bewerber nicht ferneliegenden 
Themas. 
2. Mathematik: 
Allgemeine Arithmetik. Gewerbliches und Geschäftsrechnen. Gleichungen des ersten und 
zweiten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Logarithmen. Arithmetische und 
geometrische Reihen. Zinseszins= und Rentenrechnungen. Kombinationslehre. Binomischer 
Lehrsatz. Elementare Theorie der Maxima und Minima. Ebene Geometrie. Stereometrie. 
Ebene Trigonometrie. Ausgewählte Kapitel aus den Elementen der analytischen Geometric 
der Ebene. 
3. Darstellende Geometrie: 
Gerade Linie und Ebene im Raum. Krumme und windschiefe Flächen. Durchdringungen 
krummer Flächen mit Ebenen, Kegelschnitte. Gegenseitige Durchdringung krummer Flächen. 
Tangenten und berührende Ebenen. Bestimmung der wahren Größe von Strecken und ebenen 
Figuren. Abwicklung krummer Flächen. Verstreckung nicht abwickelbarer Flächen. Anwen- 
dung der darstellenden Geometrie auf wichtige praktische Beispiele. Schattenlehre. Perspektive. 
4. Phyfik: 
Kenntnis der physikalischen Erscheinungen und Gesetze mit elementarer Begründung, 
insbesondere Licht, Wärme, Magnetismus und Elektrizität. Kenntnis der physikalischen Instrumente 
und übung im Gebrauch der für den Schulunterricht in Betracht kommenden Apparate. 
5. Chemie: 
Kenntnis der Grundbegriffe, der Darstellung und der Eigenschaften der wichtigsten Elemente 
und deren Verbindungen auf dem Gebiet der anorganischen und organischen Chemie, soweit 
sie für das Gewerbe von hervorragender Bedeutung sind. Das Wichtigste aus der chemischen 
Technologie. UÜbung im Experimentieren. 
6. Elemente der Mechanik: 
Lehre vom Gleichgewicht und von der Bewegung der festen, flüssigen und gasförmigen 
Körper. Die einfachen Maschinen. 
Graphische Statik und Festigkeitslehre und deren Anwendung auf einfache Konstruktionen 
aus dem Gebiete des Hochbaues und Maschinenbaues.
	        
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