Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

XXVI. 
14. Oberkriegsgerichte, Kricgsgerichte: 
9. Invalidenhäuser: 
Soweit die Rendantenstelle nicht 
mit einem verabschiedeten Offi= 
zier besetzt wird, werden beide 
Beamte aus der Zahl der 
angestellten Garnisonverwal- 
tungs= oder der Lazarettver= 
waltungsbeamten entnommen. 
10. Kadettenanstalten: 
Rendanten, 
Sekretär. 
Registrator und Journalist, 
Kassensekretäre, 
Kassenkontrolleur, 
Hausinspektoren. 
  
Rendant, 
Inspektor. 
II. Kriegsa kademie: 
Rendant, 
Hausinspektor und Kassenkontrolleur, 
Registrator. 
12. Lazarette: 
Lazarettverwaltungs-Direktoren und --Ober- 
inspektoren, . 
Lazarettverwaltungs-Inspektoren, 
Lazarettinspektoren. 
Anmerkung. In der Koöniglich Preußischen und 
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede 
fünfte Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren 
den Zahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der 
Königlich Württembergischen Militärverwallung 
siehe die Anmerkung zu 8. 
13. Kaiser Wilhelms-Akademie für das militär- 
ärztliche Bildungswesen: - 
Rendant. Die Stelle wird entweder mit 
einem verabschiedeten Offizier oder mit 
einem sachkundigen Militärverwaltungs- 
beamten besetzt. 
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und 
15. Militärknabenerziehungsanstalt 
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Militärgerichtsschreiber, 
Militärgerichtsschreibergehilfen. 
in Aunaburg 
und Soldatenknabenerzichungsanstalt in 
Kleinstruppen: 
Rendant, 
Inspektoren, 
Sekretär. 
Musiklehrer. 
16. Militär-Veterinär-Akademie: 
Rendant. Die Stelle wird mit einem sach- 
kundigen Militärverwaltungsbeamten besetzt, 
Hausinspektor und Kassenkontrolleur. 
17. Bekleidungsämter: 
Bekleidungsamts-Rendanten, 
Bekleidungsamts-Kontrolleure, 
Bekleidungsamts-Assistenten. 
Aumerkung. In der Königlich Preußischen Militär- 
verwaltung ist jede fünfte Stelle der Kontrolleure 
den Zahlmeistern vorbehalten. Das Königlich 
Sächsische Kriegsministerium behält sich die Ent- 
scheidung über die Besetzung der Rendantenstellen 
mit Zahlmeistern von Fall zu Fall vor. Bezüglich 
der Königlich Würtnembergischen Militärverwallung 
siehe die Anmerkung zu 8. 
18. Ober-Militär-Prüfungskommission: 
Registrator. 
19. Proviantämter: 
Proviantamts-Direktoren, 
Proviantmeister, 
Proviantamts-Rendanten, 
Proviantamts-Kontrolleurc, 
Proviantamts-Assistenten. 
20. Feldzeugmeisterei: 
Registratoren bei der Zentralabteilung, den 
Inspektionen der technischen Institute sowie 
bei der Artilleriedepot-Inspektion. 
als Hausinspektor. Diese Beamten werden 21. Techunische Jostitute: 
aus der Zahl der angestellten Lazarett“ 
verwaltungsbeamten entnommen. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1907. 
Munitionsrevisoren bei den Gewehr= und 
Munitionsfabriken, 
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