Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

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VI. Berwaltung der Reichseisenbahnen. 
Anmerkung. Stiellen, die nur im Wege des Aufrückens 
oder der Beförderung erreicht werden können, sind mit 
einem bezeichnet. 
a. Mittlere Beamte. 
Zugführer und Oberpackmeister, 
Materialienverwalteraspiranten und diätare, 
Materialienverwalter, 
Stationsaspiranten und diätare, 
Stationsassistenten, Bahnhofs- 
verwalter, Bahnhofsvorsteher, 
Oberbahnhofsvorsteher, Gü- 
tervorsteher, Obergütervor- 
steher, Kassenvorsteher, Ober= 
kassenvorsteher und 7 Betriebs- 
kontrolleure 
Bureauaspiranten und -diätare, 
nichttechnische Bureauassistenten, 
nichttechnische Betriebssekre- 
täre,!) nichttechnische Eisen- 
bahnsekretäre und Hauptkassen- 
kassiere, 
Materialienverwalter I. Klasse) 
zu zwei 
Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
XXVI. 
b. Unterbeamte. 
Bremser, Schaffner, JPackmeister, 
Bahnsteigschaffner, 
Weichensteller,Stellwerksweichensteller, Wei- 
chensteller 1. Klasse und C Bahnhofsausseher, 
Rottenführer, 
Fahrkarten= und Steindrucker, 
Schirrmänner und Schirrmeister, 
Lademeisteraspiranten und diätare, Lademeister, 
Telegraphisten.“) 
VII. Reichsmilitärgericht. 
„ Mittlere Beamte. 
„Obersekretäre. Sie ergänzen sich in der Regel 
aus den Militärgerichtsschreibern bei den 
Oberkriegsgerichten der deutschen Armee und 
der Kaiserlichen Marine. 
; VIII. Reichsbank. 
Bei der Reichshauptbank und den Zweiganstalten. 
Mittlere Beamte. 
Registratoren, 
Registraturassistenten, 
Geldzähler, 
Kalkulatoren, l 
Kalkulaturassistenten 
mindestens zur Hälfte. 
*) Bewerbungen um die Stellen der nichtlechnischen Betriebssekretäre werden nicht mehr angenommen. 
Bewerbungen um die Stellen der Telegraphisten werden nicht mehr angenommen.
	        
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